Vorsteuerabzug: Anwendungsregeln bei Anzahlungsrechnungen
BFH vom 04.12.2025, V R 38/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 26.09.2023, 5 K 1017/20, EFG 2024, 171, rkr.
Inhalt
Der BFH hat zwei wichtige Aussagen zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen veröffentlicht: (1) Eine – zum Vorsteuerabzug berechtigende – Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis – hier: Vorkasse – aus anderen Gründen erkennbar ist, dass diese für eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wird. (2) Das Vorsteuerabzugsrecht aus einer Vorauszahlung auf eine später nicht ausgeführte Leistung setzt voraus, dass der Rechnungsempfänger im Zahlungszeitpunkt davon ausgeht, auf eine zukünftig noch auszuführende Leistung zu zahlen.