Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzug: Auflösung eines langfristigen Pachtvertrages gegen Entgelt

BFH vom 13.12.2017, XI R 3/16, BStBl. II 2018, 727; Rechtsprechungsbestä-tigung: FG München vom 26.8.2015, 2 K 1687/14, DStRE 2016, 1323, rkr.
Inhalt

Der BFH hat klargestellt, dass Leistungsbezüge, die zum Zweck der Beendi-gung einer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit beansprucht werden, (noch) zu den allgemeinen, der steuerpflichtigen Tätigkeit zuzuordnenden Aufwendun-gen gehören und als solche Kostenelemente der ausgeführten Umsätze sind.

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