Finanzverwaltungs-Info

Vorsteuerabzug: Beschränkung auf tatsächlich ausgewiesenen Vorsteuerbetrag

BMF-Schreiben vom 27.10.2021, III C 2 - S 7300/19/10002
Inhalt

Der Vorsteuerabzug ist auf den tatsächlich ausgewiesenen Betrag der Vorsteuer in der Rechnung beschränkt.