BFH vom 10.05.2023, V R 16/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 05.12.2019, 5 K 222/18, EFG 2022, 64, rkr.
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Jetzt hat der BFH den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung im Pro-Kopf-Wert über 110 € abgelehnt und dabei die Kosten des äußeren Rahmens bei der „110 €-Freigrenze“ einbezogen.