Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

BFH vom 10.05.2023, V R 16/21, BStBl. II 2023, 1023; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 05.12.2019, 5 K 222/18, EFG 2022, 64, rkr.

Inhalt

Jetzt hat der BFH  den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung im Pro-Kopf-Wert über 110 € abgelehnt und dabei die Kosten des äußeren Rahmens bei der „110 €-Freigrenze“ einbezogen.