Rechtsprechungs-Info Vorsteuerabzug eines Generalmieters BFH vom 15.4.2015, V R 46/13 Inhalt Ein Generalmieter kann nur insoweit Vorsteuer abziehen als der Vermieter umsatzsteuerrechtlich - in Zusammenwirkung mit seinem Mieter - optieren kann. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden