Vorsteuerabzug: Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung
BFH vom 12.3.2020, V R 48/17, BStBl. II 2020, 604; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 24.5.2017, 1 K 605/17, EFG 2018, 244, nrkr.
Inhalt
Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben hier: Produktverkäufe nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.