Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzug: Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung

BFH vom 12.3.2020, V R 48/17, BStBl. II 2020, 604; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 24.5.2017, 1 K 605/17, EFG 2018, 244, nrkr.
Inhalt

Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben hier: Produktverkäufe nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.