Vorsteuerabzug: Rechnungsanforderungen bei Umbenennung
BFH vom 29.04.2026, V B 118/25; Revisionsannahme: FG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2025, 5 K 5140/24, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat die Revision zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob dem Leistungsempfänger die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts mit einer Rechnung allein deshalb versagt werden darf, weil der leistende Unternehmer, der sich im Stadium der Umbenennung befindet, in der Rechnung schon seinen neuen, zukünftigen – und nicht seinen alten, im Leistungs- und Rechnungsausstellungszeitpunkt noch gültigen – Namen angegeben hat.