Finanzverwaltungs-Info

Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe bei Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit

BMF-Schreiben vom 01.04.2026, III C 2 – S 7316/00022/007/023

Inhalt

Bisher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass bei einer späteren Minderung des Nutzungsanteils eines einheitlichen Gegenstandes (Investitionsguts) für den unternehmerischen Bereich und einer damit einhergehenden Erhöhung des Nutzungsanteils für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne – wie bei einer Verwendung für unternehmensfremde (private) Tätigkeiten – die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Wertabgabe zu prüfen sind. Jetzt hat die Finanzverwaltung diese Auffassung aufgegeben. Ändert sich später die Verwendung zwischen dem unternehmerischen Bereich und der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit, ändert sich also das Nutzungsverhältnis, liegt somit eine Änderung der Verhältnisse vor, ist der Anwendungsbereich einer Vorsteuerberichtigung zu prüfen und ggf. erforderlich.