Rechtsprechungs-Info

Vorübergehender Pachtverzicht bei Betriebsaufspaltung

BFH vom 17.7.2013, X R 17/11, BStBl. II 2013, 817
Inhalt

Ist ein vorübergehender Pachtverzicht bei einer Betriebsaufspaltung fremdvergleichswahrend, sind die Betriebsausgaben, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den überlassenen Wirtschaftsgütern stehen, in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.