Vorweggenommene Erbfolge: Erwerb in Abbruchabsicht bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils
BFH vom 27.5.2020, III R 17/19, BStBl. II 2021, 748; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 17.1.2019, 3 K 1425/17, EFG 2019, 1076, rkr.
Inhalt
Die Rechtsgrundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, d. h. einer Schenkung.