Rechtsprechungs-Info

Vorweggenommene Werbungskosten: Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

BFH vom 19.08.2021, X R 4/19, BStBl. II 2021, 256; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 11.02.2019, 9 K 376/18, EFG 2019, 1304, nrkr.
Inhalt

Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft, um ungeschmälerte Alterseinkünfte zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. Die Wiederauffüllungszahlung kann nur als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie als Beitrag im Sinne der Vorsorgeaufwendungen anzusehen ist.