Werbungskosten: Ersparte Aufwendungen führen zu steuerpflichtigen Einnahmen und gegebenenfalls zu abziehbaren Werbungskosten
BFH vom 28.04.2020, VI R 5/18, BStBl. II 2021, 725; Rechtsprechungsaufhebung: Saarländisches FG vom 31.01.2018, 2 K 1198/15, EFG 2018, 1130, nrkr.
Inhalt
Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (Rechtsprechungsbestätigung).