Werbungskosten: Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandssemester
BFH vom 14.05.2020, VI R 3/18, BStBl. II 2021, 302; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 28.01.2018, 7 K 1007/17 E, F, EFG 2018, 549, nrkr.
Inhalt
Sieht die Studienordnung vor, dass Studierende an einer weiteren Hochschule, beispielsweise Auslandssemester, studieren können bzw. müssen, wird an der anderen Hochschule keine weitere erste Tätigkeitsstätte begründet.