Finanzgerichts-Info

Werbungskostenabzug: Ausschluss bei Auslandssemester und -praktikum ohne eigenen inländischen Hausstand

Werbungskosten; Auslandsstudium; Hausstand; Doppelte Haushaltsführung; Erstausbildung; Zweitausbildung; Verpflegungsmehraufwand; Wohnungskosten; Erste Tätigkeitsstätte; Musterrechtsbehelf
Inhalt

Für Zeiten von Auslandssemestern und Auslandspraktika können im Inland eingeschriebene Studenten nur dann Werbungskosten für die dortige Unter-kunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland einen eigenen Hausstand innehaben.