Finanzgerichts-Info

Werbungskostenabzug: Weiterbildung außerhalb des Dienstverhältnisses

Niedersächsisches FG vom 20.09.2023, 4 K 20/23, WKRS 2023, 37331, nrkr.

Inhalt

Jetzt hat erstmals das Niedersächsisches FG eine Auffassung veröffentlicht, was genau unter der ersten Voraussetzung „außerhalb des Dienstverhältnisses“ zu verstehen ist. Eine Bildungsstätte wird „außerhalb des Dienstverhältnisses“ aufgesucht, wenn der Besuch (i) nicht auf einer Weisung des Arbeitgebers als Ausfluss dessen Direktionsrechts beruht und der Arbeitgeber sich (ii) auch ansonsten nicht wesentlich (a) organisatorisch oder (b) finanziell an der Bildungsmaßnahme beteiligt. 
Ein steuerfreier Zuschuss zu der Bildungsmaßnahme ist Werbungskosten mindernd nach dessen wirtschaftlichem Zusammenhang zu berücksichtigen. Das Zuordnungsprinzip verdrängt dabei das Zu- und Abflussprinzip.