Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb / Verzicht auf Sphärenzuordnung
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Der Steuergesetzgerber hat die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 € im Jahr angehoben. Bei Einnahmen unter 50.000 € erfolgt gesetzlich angeordnet ein Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften.