Zeitarbeiter: Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Niedersächsisches FG vom 28.5.2020, 1 K 382/16, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 32/20
Inhalt
Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, können auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat.