Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts: Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse
BFH vom 13.3.2018, IX R 38/16, BFH/NV 2018, 721; Rechtsprechungsbestätigung: Thüringer FG vom 28.9.2016, 3 K 742/15, EFG 2017, 33, rkr.
Inhalt
Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nicht zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern am Tag der Verfahrensablehnung.