Zeitpunkt der Rückstellungsbildung für hinterzogene Mehrsteuern
BFH vom 22.8.2012, X R 23/10, BStBl. II 2013, 76
Inhalt
Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern ist zu dem Bilanzstichtag zu bilden, zu dem der Steuerpflichtige ernsthaft mit einer Steuernachforderung rechnen muss.