FG Rheinland-Pfalz vom 18.3.2013, 5 K 1875/10, EFG 2013, 1029, rkr.
Inhalt
Beim Kreditkartengeschäft wird mit der Unterschrift des Belastungsbelegs die Zahlung „geleistet“. In diesem Zeitpunkt ist der Abfluss der Betriebsausgaben oder Werbungskosten gegeben.