Zurückbehaltungsrecht wegen nicht ordnungsgemäßer Rechnung
BGH vom 26.6.2014, VII ZR 247/13, BC 2014, 308
Inhalt
Ist die Entstehung der Umsatzsteuer ungewiss, kann der Leistungsempfänger keine Rechnung mit offenem Steuerausweis - bis zur endgültigen Wirkung - verlangen.