Gesetzesänderungen

Zuschläge für Kindererziehungs- und Pflegezeiten

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexÄnpG) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417
Inhalt

Die zu Versorgungsbezügen gewährten Zuschläge für Kindererziehungs- und Pflegezeiten sind bisher steuerfrei. Die Zuschläge zur gesetzlichen Rente werden jedoch besteuert. Die Steuerbefreiung wird jetzt für die Zuschläge für nach dem 31.12.2014 geborene Kinder und nach dem 31.12.2014 begonnene Zeit der Pflege einer pflegebedürftigen Person abgeschafft. Für vor dem 1.1.2015 geborene Kinder und vor dem 1.1.2015 begonnene Pflegezeiten bleiben die Zuschläge steuerfrei.