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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 1 / Kombi A
Termine Modul 1:
Mittwoch, 24.01.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 06.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.03.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
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BVerfG: Ablehnung der Verfassungswidrigkeitsverfahren zur etwaigen Doppelbesteuerung von Altersrenten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir haben im AKTUELLEN STEUERDIALOG 2021 darüber berichtet, dass der BFH in zwei Verfahren schlussendlich eine etwaige Doppelbesteuerung in den jeweiligen Streitfällen abgelehnt hatte (BFH vom 19.05.2021, X R 33/19; BFH vom 19.05.2021, X R 20/19). In den Newslettern des Jahres 2022 haben wir ergänzend informiert, dass die jeweiligen Steuerpflichtigen in Karlsruhe beim BVerfG Beschwerde wegen Verfassungswidrigkeit eingelegt haben (BVerfG, Az. 2 BvR 1140/21; BVerfG, Az. 2 BvR 1143/21). Die gerichtliche Antwort ist da! Das BVerfG hat die beiden Beschwerden abgelehnt (BVerfG, Beschluss vom 07.11.2023, 2 BvR 1140/21, Rn. 1-42; BVerfG, Beschluss vom 07.11.2023, 2 BvR 1143/21, Rn. 1-35). Die Sachvorträge seien insgesamt nicht substantiiert genug vorgetragen worden. Die Beschwerdeführer hätten sich eingehender mit der Fehlinterpretation des BFH hinsichtlich der BVerfG-Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung auseinandersetzen müssen. Dabei ist es erforderlich, neben einem substantiierten Vortrag der im Einzelfall eingetretenen Doppelbesteuerung auch die strukturelle Doppelbesteuerung von Rentnern abzubilden.
Die Steuerpflichtigen, die sich weiterhin, rechtswidrig doppelt besteuert „fühlen“, müssen jetzt wieder die Rechtsbehelfsverfahren eigenständig bestreiten. Ein wirksamer Vorläufigkeitsvermerk entfällt damit.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann