Corona-Bonus: Freiwilligkeitsvorbehalt und Abmilderungsgründe

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Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 30. November 2020 einen Frühbucherrabatt.

Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.

Zur Buchung


Corona-Bonus: Freiwilligkeitsvorbehalt und Abmilderungsgründe

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte denken Sie an die Begleitung der Mandanten bei der steuerrechtlich korrekten Umsetzung des Corona-Bonus.

Neben dem (i) Freiwilligkeitsvorbehalt muss das Ziel der (ii) Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der sog. Corona-Krise als Grund der Gewährung von Seiten des Arbeitgebers arbeitsrechtlich wirksam vereinbart werden.

Folgender Formulierungsvorschlag kann genutzt werden:

„Der steuer- und sozialversicherungsbefreite Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung zur Abmilderung der wirtschaftlichen Zusatzbelastungen aufgrund der sog. Corona-Krise. Es wird kein Anspruch auf eine solche Zahlung für die Zukunft begründet. Jeden Monat wird über den Grund und die Höhe des Corona-Bonus bzw. den zulässigen Restbetrag neu entschieden. Selbst bei mehrfacher Zahlung aufgrund erfolgter Teilbeträge entsteht kein Anspruch für die Zukunft. Der sog. Corona-Bonus wird steuer- und sozialversicherungsbefreit vom Arbeitgeber mit jeder Zahlung freiwillig und ohne Begründung einer Rechtspflicht gewährt.“

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Bleiben Sie gesund und solidarisch!

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer