Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch,     24.01.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     06.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        15.03.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.11.2023, Nr. 21 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr

Der BFH hat erläutert, dass negative Einkünfte, die zurückgetragen worden sind, zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr, sondern dem Rücktragsjahr zuzuordnen sind. Deshalb erfolgt eine Hinzurechnung beim Gesamtbetrag der Einkünfte (BFH vom 03.05.2023, IX R 6/21, BStBl. II 2023, 1002; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 010d 2023 0001).

Denklogisch hat der BFH entschieden, dass sich negative Einkünfte nur einmal auswirken können: Nämlich entweder (i) im Verlustentstehungsjahr oder im (ii) Verlustrücktragsjahr.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann