Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     28.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     19.03.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        19.04.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.11.2023, Nr. 21 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Der BFH hat den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung im Pro-Kopf-Wert über 110 € abgelehnt und dabei die Kosten des äußeren Rahmens bei der „110 €-Freigrenze“ einbezogen (BFH vom 10.05.2023, V R 16/21, BStBl. II 2023, 1023; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0015 2023 0008).

Die Vorsteuerabzugsregeln zu Betriebsveranstaltungen weichen von den lohnsteuerrechtlichen Regeln insoweit ab, als (weiterhin) eine 110 €-(Brutto-)Freigrenze anzuwenden ist.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann