OFD-Verfügung Frankfurt vom 24.10.2014, S 1978d A - 4 - St 510,
LEXinform: 5235270
Inhalt
Die Finanzverwaltung akzeptiert, dass keine Übergangsbesteuerung erfolgen muss, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil mit EÜR zum Buchwert in eine Personengesellschaft eingebracht wird, und diese den Gewinn ebenso durch EÜR ermittelt.