BFH vom 18.6.2015, VI R 37/14, BStBl. II 2016, 751
Inhalt
Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten für das Servieren von Speisen und Getränken können einkommensteuerfreie Trink-gelder sein. Dabei ist die tatsächliche Abwicklung der Trinkgelder unbeacht-lich.