Rechtsprechungs-Info

Einkommensteuerfreiheit von Trinkgeldern

BFH vom 18.6.2015, VI R 37/14, BStBl. II 2016, 751
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Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten für das Servieren von Speisen und Getränken können einkommensteuerfreie Trink-gelder sein. Dabei ist die tatsächliche Abwicklung der Trinkgelder unbeacht-lich.

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