Rechtsprechungs-Info

Häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz

BFH vom 26.2.2014, VI R 37/13, BStBl. II 2014, 570
Inhalt

Ein Poolarbeitsplatz, bei dem sich mehrere (acht) Arbeitnehmer drei Arbeitsplätze für die vor- und nachbereiteten Arbeiten teilen, steht nicht als anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn er zur Erledigung der Innendienst-Arbeiten nicht in dem erforderlichen Umfang genutzt werden kann.

Mehr zum Thema