Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
BFH vom 3.9.2015, VI R 9/15, BStBl. II 2016, 166; andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 7.12.2011, IV C 4 - S 2282/07/0001-01, BStBl. I 2011, 1243
Inhalt
Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Ausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann.