Ort der sonstigen Leistung: Vermietung eines Beförderungsmittels oder eines Sportbootes
AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013, BGBl. I 2013, 1809
Inhalt
Die Ortsbestimmung für die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln verlagert sich bei Erbringung an einen Nichtunternehmer an den Wohnsitz des Leistungsempfängers.