Rechtsprechungs-Info

Volle Abzugsfähigkeit hinsichtlich der Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsverpflichtung als Nachlassverbindlichkeit

BFH vom 22.7.2015, II R 12/14, BStBl. II 2016, 230; BFH vom 22.7.2015, II R 15/14; Birnbaum, ZEV 2015, 664
Inhalt

Die Verpflichtungen zur Zahlung des geltend gemachten Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs an den überlebenden Ehegatten des Erblassers sind auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn zum Nachlass ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört, dessen Erwerb als „erbschaftsteuerrechtliches Betriebsvermögen“ begünstigt ist.

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