Vordruckmuster für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen
BMF-Schreiben vom 26.8.2014, IV D 3 – S 7279/10/10004
Inhalt
Für ab dem 1.10.2014 ausgeführte Bau- oder Gebäudereinigungsleistungen gilt der Leistungsempfänger als Steuerschuldner, wenn er in Besitz einer gültigen Bescheinigung des Finanzamtes über die Bauleistendeneigenschaft ist.