Familienheim: Ablehnung bei Unbeachtlichkeit von „zwingenden Gründen“
BFH vom 23.6.2015, II R 13/13, BStBl. II 2016, 223
Inhalt
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim scheidet aus, wenn der Erwerber von vorneherein gehindert ist, die Wohnung in dem von Todes wegen erworbenen Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke zu nutzen und deshalb auch tatsächlich nicht einzieht.