Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den gesetzlich geregelten Zinssatz von 0,5 % pro Monat mit dem Grundgesetz als unvereinbar erklärt, soweit die Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 erfolgt.
Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem (i) individuellen Ertragswertverfahren oder der Anwendung des (ii) vereinfachten Ertragswertverfahrens.
Die in jüngster Zeit ergangene BFH-Rechtsprechung zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat den Steuergesetzgeber veranlasst, tätig zu werden. Das sog. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz ist parlamentarisch auf den Weg gebracht worden.
Grundbesitz des Schenkers, den dieser als Einzelunternehmer an eine von dem Beschenkten beherrschte GmbH verpachtet hat, gehört auch dann zum Verwaltungsvermögen, wenn das Verpachtungsunternehmen und die pachtende Betriebs-GmbH aufeinander angewiesen sind.
Der Steuergesetzgeber hat mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für bestimmte Mitunternehmerschaften die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, das transparente Besteuerungsprinzip zu verlassen und in das geschlossene Besteuerungssystem zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln (Option z
Der Steuergesetzgeber hat die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung reformiert. Es sind Unschädlichkeitsfälle und zwei Unschädlichkeitsschwellen eingeführt worden.
Zwei Finanzgerichtsurteile - (i) FG Nürnberg und (ii) FG Köln - haben erstmals zu bestimmten Anwendungsfragen Antworten veröffentlicht. Das FG Nürnberg hat dabei die sog. „Hexen-Häuschen-Theorie“ auf je tatsächliche Gebäudeverwendung des Erwerbs ausgerichtet.
Der noch nicht berücksichtigte Teil (Restbetrag) der Erhaltungsaufwendungen bei der freiwilligen fünfjährigen Verteilung ist beim Erblasser im Veranlagungsjahr des Versterbens in einer Summe abzuziehen.
Der BFH hat sich in grundsätzlicher Weise zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete bei der Überprüfung der sog. 66 %-Grenze – der Werbungskostenkappung bei verbilligter Vermietung – geäußert.
Verluste aus Kapitalvermögen sind im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen und abschließenden Realisierung einkunftsmindernd unter Beachtung der neuen Verlustabzugsbeschränkung abzugsfähig.
Das BMF erläutert, in welchen Fällen ausnahmsweise eine Saldierung von Erstattungszinsen mit Nachzahlungszinsen im Wege einer Billigkeitsregelung zulässig ist.
Die Finanzverwaltung hat ihr Anwendungsschreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen an ergangene BFH-Rechtsprechung angepasst.
Zwei neue BFH-Urteile konkretisieren im Sinne eine Rechtsprechungsfortentwicklung die Anwendungsregeln der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Zinsvereinbarungen in Fällen der (i) Konzerndarlehen und (ii) Gesellschafterdarlehen.
Der Gesetzgeber hat eine neue Ortsbestimmungsvorschrift für den Fernverkauf mit aus dem Drittlandsgebiet über einen anderen Mitgliedstaat eingeführten Gegenständen eingeführt.