Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können abzugsfähig sein, Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt wird und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen g
Die Finanzverwaltung hat ihren gleichlautenden Ländererlass zu Schenkun-gen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften an die ergangene BFH-Rechtsprechung aktualisiert.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die ergangene BFH-Rechtsprechung der Gestalt, dass sowohl die „echte“ als auch die „unechte“ Realteilung nach den ertragssteuerrechtlichen Grundsätzen der Realteilung zu behandeln sind.
Durch die Ergänzung der Regeln zur Abstandnahme vom Kapitalertrag-steuereinbehalt wird bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach ihrer Satzung sowie tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und somit körperschaftsteu
Es erfolgt eine gesetzliche Verankerung der Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen von in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer mit nach DBA steuerfreiem Arbeitslohn.
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den einkommensteuerbaren Ein
Es erfolgt eine Klarstellung, dass Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung keine schädliche Verwendung des geförderten Vermögens darstellen.
Künftig wird der (1) Übungsleiterfreibetrag sowie der (2) Ehrenamtsfreibetrag auch für nebenberufliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gewährt, die in der Schweiz belegen ist.
Die Finanzverwaltung stellt klar, unter welchen Voraussetzungen die Anwendbarkeit von Personengesellschaften als Organgesellschaft entsprechend der ergangenen BFH-Rechtsprechung umgesetzt wird.
Die Betreiber elektronischer Marktplätze haften unter bestimmten Voraus-setzungen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus Lieferungen eines Unternehmers über den bereitgestellten Marktplatz.
Die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes werden verpflichtet, (1) Namen, (2) Anschrift und (3) weitere Daten von Unternehmern aufzuzeichnen, die den Marktplatz für Umsätze nutzen.
Die Erfüllung eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entst