Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs
Zwischen einem unbebauten Grundstück und einem nachfolgend für dieses Grundstück unentgeltlich bestellten Erbbaurecht besteht keine Identität zur Erfüllung der Nämlichkeit von angeschafftem und innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußertem Wirtschaftsgut.
Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, dass nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – 1.11.2008 durch MoMiG – nachträgliche Anschaffungskosten für Anteile an Kapitalgesellschaften nur noch im Fall der offenen oder verdeckten Einlage entstehen können.
Durch einen Darlehensverzicht gegen Besserungsschein tritt ein Wechsel des Veranlassungszusammenhangs ein, wenn der Gesellschafter durch den Verzicht auf Zins- und Tilgungsansprüche aus dem Gesellschafterdarlehen die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der GmbH stärken will.
Eine Darlehensverbindlichkeit ist nicht abzuzinsen, wenn vor dem Bilanzstichtag eine Verzinsung vereinbart wird, auch wenn diese erst mit Beginn des folgenden Geschäftsjahres gilt.
Nachträgliche Anschaffungskosten auf einen GmbH-Anteil durch Einzahlung in die Kapitalrücklage
Wechsel des Veranlassungszusammenhangs: Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
Die Finanzverwaltung hat das Anwendungsschreiben zum betrieblichen Schuldzinsenabzug überarbeitet, an zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung angepasst und mehrere ergänzende BMF-Schreiben zu-sammengefasst und mitberücksichtigt.
Der BFH hatte dem EuGH grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der sog. Sollbesteuerung vorgelegt. Mit Spannung wurde in der Fachwelt die Entscheidung des EuGH erwartet.
Der EuGH hat einer Gemeinde nachträglich den Vorsteuerabzug aus einem zunächst nur hoheitlich genutzten und später unternehmerisch genutzten Investitionsgut gestattet.
Steuerrechtlich ist umstritten, ob die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ein rückwirkendes Ereignis darstellt. Nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Nach Auffassung des FG Hamburg besteht ein rückwirkendes Ereignis.