Die Voraussetzungen einer (Sach-)Einbringung in eine Kapitalgesellschaft sind sowohl für (1) jeden Gesellschafter als auch für (2) jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen.
Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Pro
Gehört die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, liegt es nahe, dass auch die Hingabe eines Darlehens an diese Kapitalgesellschaft betrieblich veranlasst ist.
Die Grunderwerbsteuerbefreiung des Grundstückserwerbs kann sich aus der mehrfachen Anwendung derselben grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift für die unterbliebenen Zwischenerwerbe ergeben.
Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, kann sie auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn der 10.
Der EuGH vertritt bei der Leistungsbeschreibung die großzügige Auffassung, dass eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung den Vorsteuerabzug nicht generell ausschließt.
Die Übergangsfrist beim dynamischen Verweis auf die Verlustübernahme des Organträgers im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist verlängert worden.
Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte sucht dauerhaft denselben Ort „typischerweise arbeitstäglich“ auch dann auf, wenn er zu einem (geringen) Teil seiner Arbeitstage auswärtig tätig war.
Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Heilbehandlungen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden ist in qualifizierter Form nachzuweisen.
Die Finanzverwaltung (BFH) hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen teilweisen Nichtanwendungserlass bezüglich ergangener BFH-Rechtsprechung erlassen, bei dem es um den Sonderausgabenabzug von Eltern für im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragene Basiskranken- und
Der BFH hat entschieden, dass je geringer der Gesamtvergütungsanspruch des Arbeitnehmers ist, desto eher erreicht der Arbeitgeber die Risikoschwelle, nach der sich wegen einer nicht abschätzbaren intensiven Privatnutzung die Fahrzeugüberlassung als nicht mehr wirtschaftlich erweist.
Die Finanzverwaltung wendet die halbierte Bemessungsgrundlage bei Ermitt-lung des geldwerten Vorteils auch auf für Privatfahrten überlassene betriebliche (Elektro-)Fahrräder an.