Wird das Hoftor ausgebaut, in der Werkstatt eines Tischlers repariert und sodann wieder eingebaut, handelt es sich dabei um Handwerkerleistungen „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen.
Weder umwandlungsteuerrechtliche Sonderreglungen noch der ursprünglich betriebliche Charakter der Darlehensverbindlichkeiten bei der übertragenden Körperschaft stehen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) entgegen.
Durch die ergangene BFH-Rechtsprechung sind nunmehr im Rahmen der Prüfung einer doppelten Haushaltsführung für die berufliche Veranlassung zwei sog. 1-Stundengrenzen zu beachten.
Ist der Steuerpflichtige zur Reinigung der vor dem Haus entlangführenden öffentlichen Straße und des Gehwegs verpflichtet, so stellen die Straßenreinigungskosten sog. „haushaltsnahe Dienstleistungen“ dar.
Der gesetzlich vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist abzulehnen, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss vom Steuerpflichtigen erhoben wird.
Derzeit bieten viele Hersteller ihren Kunden anlässlich der Anschaffung eines Neufahrzeugs eine sog. (1) Umweltprämie oder (2) Umtauschprämie an, wenn diese zugleich ihr Altfahrzeug - ein Dieselauto - entsorgen lassen.
Das FG Münster ist der Auffassung, dass ein Verlust aus Kapitalvermögen auch bei einem Forderungsverzicht des Darlehensgebers (Anteilseigner) gegenüber einer GmbH eintritt.
Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit.
Eine begünstigte Buchwert-Einbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören.
Eine unvollständige Rechnung kann auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie nicht ausdrücklich auf ein anderes Rechnungsdokument mit den fehlenden Angaben verweist.
Der BFH hat klargestellt, dass Leistungsbezüge, die zum Zweck der Beendi-gung einer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit beansprucht werden, (noch) zu den allgemeinen, der steuerpflichtigen Tätigkeit zuzuordnenden Aufwendun-gen gehören und als solche Kostenelemente der ausgeführten Umsätze sind.
Es besteht für den Steuerberater keine Verpflichtung, den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Mindestlohns und die darauf entfallenden So-zialversicherungsbeiträge gegenüber dem Mandanten (Arbeitgeber) durchzusetzen.
Für die Berücksichtigung nachträglicher sog. nachlaufender Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht.
Der plötzliche Tod einer langjährigen Mieterin und die daraus resultierende, nach dem Erwerbsvorgang unvermeidbare Renovierung der Immobilie ist bei der Überprüfung der sog.