Die Übernahme von Telekommunikationskosten als steuerfreies Werkzeuggeld ist finanzamtlich abgelehnt; pauschale Kostenübernahme und arbeitgeberseitige Kostenerstattungen müssen geprüft werden, ob lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert in verschiedensten Anwendungsfällen die Verlustabzugsfähigkeit aus einer Übungsleitertätigkeit und bietet dabei sogar ein Auswahlwahlrecht bei mehreren nebeneinander ausgeübten Übungsleitertätigkeiten an.
Die Finanzverwaltung erlaubt einen Methodenwechsel bei der Pkw-Lohnversteuerung auch nach Ablauf des Kalenderjahres vor Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung.
ESwird ein umfassender Datenaustausch zwischen den Unternehmen der (i) privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der (ii) Finanzverwaltung und den (iii) Arbeitgebern eingeführt.
Die Finanzverwaltung hat in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die (i) sachlichen Anwendungsregeln und (ii) Vereinfachungsregelungen veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat sich zu einigen durch die Gesetzesänderungen aufgekommene Problematiken positioniert: (i) Definition des Gesamtumsatzes und dessen Berechnungsschema und (ii) Vorsteuerabzug in einer Wechselsituation.
Die Finanzverwaltung wendet diese beiden Rechtsprechungsgrundsätze an. Der Wechsel der Verwendung eines Gegenstandes von umsatzsteuerpflichtigen zu umsatzsteuerbefreiten Ausgangsumsätzen ist ein Anwendungsfall der Vorsteuerberichtigung.
Die Finanzverwaltung hat ihre Anwendungsauffassung veröffentlicht, weil der deutsche Steuergesetzgeber in Form des Vorrangs von „anderen wirtschaftlichen Zuordnungen “ vor einer Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel Gebrauch gemacht hat.
Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechungsentwicklung an. Auf eine einmalige bereits erbrachte Leistung gegen bloße Ratenzahlung ist weder (i) die Umsatzsteuerentstehung für Teilleistungen noch die (ii) Uneinbringlichkeit mit Umsatzsteuerberichtigung anwendbar.
Vier verschiedene Anwendungsfälle sind zu unterscheiden. Diese EuGH-Rechtsprechung betrifft nicht den Istversteuerer (Leistenden) selbst, sondern seinen vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger.
Der EuGH hat die Anwendungsregeln bestätigt und für gewisse Anwendungsüberlegungen präzisiert. Das Vorsteuerabzugsrecht einer Holdinggesellschaft für Eingangsleistungen, die sie gegen Gewährung einer Gewinnbeteiligung in Tochtergesellschaften einlegt, ist abzulehnen.
Der BFH hat auch bei der fehlerhaften Erkennung eines Anwendungsfalls des Reverse-Charge-Verfahrens die zwingende Erfüllung der Mindestanforderung der Berichtigungsfähigkeit eingefordert, sodass eine rückwirkende Rechnungsberichtigung abzulehnen ist, wenn ein offener Umsatzsteuerausweis von Anfan