Ärztlich verordnete Diätverpflegungen unterliegen nicht dem gesetzlichen Abzugsverbot für Diätverpflegungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen.
Der übernehmende Rechtsträger ist an die aufgestellte umwandlungssteuerrechtliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers derart eng gebunden, dass sämtliche ausgewiesenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind.
Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die für sie bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 % und sind sie grundsätzlich zur Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwandes verpflichtet, sind sie berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderung zu passivieren.
Bei einer GmbH-Beteiligungsveräußerung gegen wiederkehrende Leibrente unter Nutzung der Zuflussbesteuerung (Wahlrechtsausübung) richtet sich die Besteuerung der Leibrente nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Rechts.
Auch für Taxiunternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, besteht die Pflicht, ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben durch Belege nachzuweisen.
Eine unentgeltliche Betriebsübertragung zum Buchwert ist abzulehnen, wenn der bisherige Inhaber zunächst sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen unentgeltlich an den Erwerber überträgt, sie sodann aber zurückpachtet oder auf sonstige Weise nutzt und so die bisherige Tätigkeit fortführt.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen einer Darlehensgewährung und einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bestätigt (Fremdvergleichsgrundsatz).
Besteht das auslösende Moment einer Zuwendung aus dem Mandatsverhältnis gegenüber einem Mandanten und seinem Rechtsanwalt, ist eine Schenkung auch als (Sonder-) Betriebseinnahme zu erfassen.
Ist das geleaste Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen, dann fehlt es an einem geldwerten Vorteil, der nach der 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zu bewerten ist.
Zahnaufhellungen, die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklung vornimmt, sind umsatzsteuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungen.
Bisher unterliegen nach Auffassung des BFH Wertminderungen von im Betriebsvermögen gewährten Gesellschafterdarlehen auch dann nicht dem Teilabzugsverbot (TAV), wenn die Darlehensüberlassung nicht fremdüblich und damit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war.
Die Aufzeichnungspflicht erfordert die Vorlage vieler verschiedener Unterlagen. Ziel dieser Vorlageverpflichtung ist es, etwaige Manipulationen bei der Berechnung der ausgedruckten Beträge nachvollziehen zu können.
Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann.
Bisher hatte der BFH zwei wesentliche Verbesserungen beim steuerpflichtigen Arbeitslohn bezüglich Betriebsveranstaltungen veröffentlicht: (1) Die Kosten der Betriebsveranstaltungen sind aufzuteilen in Teilnehmerkosten (Einbezug beim geldwerten Vorteil: Konsumkosten) und Arbeitgeberkosten. (
Bisher gilt der Grundsatz, dass INVEST-Zuschüsse für Wagniskapital von Business-Angels steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Jetzt wird der staatliche INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von Business-Angels steuerfrei.
Bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 5 % der Notierung beim Erwerb für die Durchführung einer Teilwertabschreibung zu beachten.
Die Anwendungsmöglichkeiten der aktuellen BFH-Rechtsprechung für die Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldungen zum Jahreswechsel 2016 für die Einnahmen-Überschussrechnung 2015 sind vielfältig.