Der BFH hat neue Anwendungsregeln für die 30%ige Pauschalsteuer für Sachzuwendungen veröffentlicht. Diese weichen teilweise – erheblich – vom Anwendungserlass der Finanzverwaltung ab.
Eine zeitgleiche Umsatzsteuerberichtigung als auch Vorsteuerberichtigung ist bereits möglich, wenn ein mehrjähriger risikobehafteter Sicherheitseinbehalt vom Leistungsempfänger vorgenommen wird.
Die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen ist (immer) anzuwenden, unabhängig davon, wer aus Sicht des Gastes der Bewirtende ist.
Betrieblich veranlasste Zuwendungen sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb veranlasst sind. Darüber hinaus erfordert die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen, dass diese Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden.
Die Zuordnung der bewegten Lieferung beim Reihengeschäft erfordert die Erkenntnis, ob vor der Versendung eine eigentumsähnliche Gegenstandsverfügung (= Verschaffung der Verfügungsmacht) zwischen Erst- und Zweitabnehmer stattgefunden hat.
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (= Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %).
Nur soweit die erbrachte bauwerksbezogene Leistung auch wieder als bauwerksbezogene Leistung „weitererbracht“ wird, erfolgt eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Es ist eine Nettorechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auszustellen.
Erstmals hatte der BFH die Gelegenheit über die Regeln der Pkw-Gestellung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnisses zu entscheiden. (1) Grundsatz: Die Pkw-Gestellung wird bei fremdvergleichswahrenden Arbeitsverträgen anerkannt.
Der BFH sieht die Uneinbringlichkeit entgegen der Finanzverwaltung bereits bei einer substantiierten Zahlungsverweigerung und nicht erst bei Zahlungsunfähigkeit als gegeben.
Der BFH hat eine nachträgliche Änderung der Lohnsteueranmeldung nach den Grundsätzen des Nachprüfungsvorbehalts zugelassen. Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung an!
Vorsteuerbeträge aus sog. Gemeinkosten sind nach Maßgabe der tatsächlich erzielten Umsätze abziehbar. Entscheidend ist das Kalenderjahr. Es ist demzufolge retrograd auf die tatsächlich im jeweiligen Besteuerungszeitraum (= Kalenderjahr) erzielten Umsätze abzustellen.
Das Übersehen von fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen als Betriebsausgaben kann eine offenbare Unrichtigkeit in Form eines Übernahmefehlers darstellen.
Die Aufwendungen für ein Studium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das außerhalb eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird, sind Kosten der privaten Lebensführung. Ein (vorweggenommener) Betriebsausgabenabzug ist abzulehnen.
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist nur noch anzuwenden, wenn der Leistungsempfänger die bauwerksbezogene Werklieferung bzw. sonstige Leistung in einem direkten bzw. unmittelbaren Zusammenhang als bauwerksbezogene Werklieferung „weiterveräußert“.
Die Vornahme eines Sicherheitseinbehalts ohne hinterlegte (Bank-)Bürgschaft berechtigt dazu, eine am Wert des Sicherheitseinbehalts orientierte Umsatzsteuerberichtigung vorzunehmen.