Bei einer Besitz-Personengesellschaft greift die sog. Abfärbetheorie auch auf außerhalb der Betriebsaufspaltung verwendete Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens.
Bei einer Besitz-Personengesellschaft greift die sog. Abfärbetheorie auch auf außerhalb der Betriebsaufspaltung verwendete Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens.
Die erbschaft-/schenkungsteuerrechtliche Begünstigung für Anteile an Kapitalgesellschaften setzt eine „unmittelbare“ Beteiligung voraus. Dieses ist beim Halten der Anteile durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft abzulehnen.
Die neue Ortsbestimmung besagt, dass die sonstige Leistung in Form der Fahrzeugüberlassung an den Nichtunternehmer am Wohnsitz des Leistungsempfängers – hier: Nichtunternehmer – als ausgeführt gilt.
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar.
Verzichtet ein (auch beherrschender) Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft konkludent auf die Zahlung des vertraglich vereinbarten Urlaubs- und Weihnachtsgelds, ohne dass die Kapitalgesellschaft eine Verpflichtung passiviert, entsteht kein Arbeitslohnzufluss.
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nach dem 31.5. des Folgejahres abgeben, können sich, nur gegen ungerechtfertigte Steueransprüche dadurch schützen, indem sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen.
Aufgrund vorliegender Einnahmelosigkeit aus einer Beteiligung kann das Teilabzugsverfahren nicht angewendet werden. Diese Rechtsprechung gilt nicht nur für einen Veräußerungserfolg sondern auch für Aufwendungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.
Ein vom Arbeitnehmer entrichtetes Nutzungsentgelt mindert den geldwerten Vorteil für die außerdienstliche Nutzung des Dienstwagens. Die Übernahme einzelner Fahrzeugkosten durch den Arbeitnehmer wirkt sich jedoch nicht mindernd auf den Nutzungswert aus.
Der BFH widerspricht der Finanzverwaltung dahingehend, dass eine Teilwert-AfA auf eine betriebliche Gesellschafterforderung dem Halb-/Teilabzugsverfahren unterliegt. Die Teilwert-AfA ist im vollen Umfang einkunftsmindernd.
Die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung sind als allgemeine Beratungskosten (dann) als vollständige Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Anteilserwerb scheitert.
Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen (auch) zur privaten Nutzung überlassen hat, kann auch der Anscheinsbeweis (= allgemeine Lebenserfahrung) diese fehlende Feststellung (= Steuerbarkeit) nicht ersetzen.
Die Versteuerung eines geldwerten Vorteils für eine Dienstwagenüberlassung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer diesen tatsächlich nicht nutzt.