Wird das Wirtschaftsgut nach einer Buchwertfortführung mit Rechtsträgerwechsel innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert, bleibt der Buchwertansatz bestehen und wird nicht rückwirkend in den Teilwert abgeändert.
Eine beim Finanzamt eingereichte „fehlerhafte“ Steuererklärung stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn darin „fehlerhafte“ Angaben zu einer Feststellungserklärung gemacht werden. Somit verlängert sich die Festsetzungsverjährungsfrist auf fünf Jahre.
Ein Eingabefehler und damit die Bekanntgabe eines fehlerhaften Verwaltungsaktes führt zu keiner Steuerhinterziehung, auch wenn der Steuerpflichtige diesen Fehler erkennt. Er hat bei Abgabe einer „richtigen“ Steuererklärung keine Berichtigungs- und Hinweispflicht.
Ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie kann dazu führen, dass die Einkunftserzielungsabsicht ohne das Zutun oder das Verschulden der Steuerpflichtigen wegfällt.
Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauerbenutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (= Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht).
Die sofortige ergebniswirksame Behandlung von Mehr- oder Minderbeträgen aus einer Vorsteuerberichtigung ist nur noch dann möglich, wenn diese in Zusammenhang stehen mit einer Einkunftsart.
Die erweiternden Regeln zur Gewinnermittlung, die der BFH zur Anwendung des Teilabzugsverfahrens im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Kapitalgesellschaft entwickelt hat, werden von der Finanzverwaltung angewendet.
Die Ortsbestimmung für die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln verlagert sich bei Erbringung an einen Nichtunternehmer an den Wohnsitz des Leistungsempfängers.
Die grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgänge werden um einen weiteren ergänzt, um der Vermeidung der GrESt durch die Zwischenschaltung von Gesellschaften entgegen zu wirken.
Die partielle wirtschaftliche Identität zwischen einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück und einem unbelasteten Grundstück bleibt gewahrt. Die Wertsteigerung aufgrund der Löschung des Erbbaurechts ist ein selbstständiges Wirtschaftsgut.
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Aufwendungen über das steuerrechtliche Existenzminimum bereits abgegolten sind.