Der BFH hat bestätigt, dass pauschale Betriebsausgaben finanzamtliche Billigkeitsregelungen darstellen und deshalb in den Anwendungsregeln finanzamtlich festgelegt werden können/sollen.
Jetzt hat der BFH den Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung im Pro-Kopf-Wert über 110 € abgelehnt und dabei die Kosten des äußeren Rahmens bei der „110 €-Freigrenze“ einbezogen.
Das Niedersächsische FG hat die Erforderlichkeit der Zeitraumbezogenheit der steuerbegünstigten Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils durch die sog. Verklammerungsrechtsprechung – im Sinne der finanzamtlichen Auffassung – bekräftigt.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Pachtvertrag der neben der (i) Immobilie, die einem Geschäftsbetrieb dient, sowie für diesen Betrieb erforderlichen (ii) Sachanlagen und (iii) Inventargegenstände zum Vertragsgegenstand hat, eine einheitliche Leistung darstellen.
Bestehende Verlustvorträge können von Schwester-GmbHs durch entgeltliche Darlehensgewährung im Konzern genutzt werden. Beratung: Weder das abgeschaffte Abzinsungsgebot noch die Ablehnung einer verdeckten Einlage (vE) steht dieser Gestaltung „im Weg“.
Der BFH hat die Auffassung der Finanzverwaltung vertreten, dass (i) Umwandlungen und (ii) Einbringungen auf der Ebene des (1) übertragenden Rechtsträgers sowie des (2) übernehmenden Rechtsträgers (a) Veräußerungs- und (b) Anschaffungsvorgänge hinsichtlich des übertragenen Vermögens darstellen.
Der BFH hat ergänzend im Sinne einer Rechtsprechungsfortführung entschieden, dass auch die Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung eine nicht selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage darstellt.
Das FG Köln hat bestätigt, dass für Zwecke der Prüfung des Vorliegens einer vGA auf Gesellschaftsebene von einem für eine Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung stehenden Betriebs-Pkw belastenden Anscheinsbeweis auszugehen ist.
Der BFH hat die Auslösung einer vGA bei einem unverzinslichen Gesellschafterverrechnungskonto bestätigt. Dabei ist die sog. Margenteilung, das heißt das Aufteilen der banküblichen Spanne zwischen Soll- und Habenzinsen anzuwenden.
Das Niedersächsische FG hat die Rückgängigmachung eines Vertrags aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage wegen gravierender, nicht vorhergesehener Steuerfolgen erkannt.
Das FG Münster hat entschieden, dass die Geltung des geforderten Einstimmigkeitsprinzips unschädlich ist, wenn die Beschlüsse, bei denen Einstimmigkeit erzielt werden muss, keinen Einfluss darauf haben, dass der Organträger die Aufgabe des „Steuereinnehmers“ für die Organgesellsc
Der BFH hat anders entschieden: Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter zum Zwecke der (i) Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn de
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Die Verbuchung auf einem (i) Kapitalkonto I (Festkapitalkonto) und auf einem (ii) gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto ist eine vollentgeltliche Wirtschaftsgutübertragung.
Das FG Münster hat diesen Blickwinkel herangezogen und eine Rückstellung für Mitarbeiterboni trotz arbeitsrechtlichem Freiwilligkeitsvorbehalt aufgrund tatsächlicher jahrelanger Übung akzeptiert.
Das FG Köln hat entschieden, dass auch rechtlich mitverursachte Betriebsausgaben und originäre Verwaltungskosten einer Holdinggesellschaft dem 60%igen Teilabzugsverfahren unterliegen.
Seit dem 01.01.2023 besteht die Anwendung des sog. Nullsteuersatzes, grundsätzlich auf die Lieferung von Solarmodulen, Wechselrichtern, andere wesentliche Komponenten und Speicher sowie Installation.
Der BFH hat ergänzend definiert, dass der Begriff der Rückzahlung weit auszulegen ist. Die Gleichstellung der Veräußerung mit verschiedenen Ersatztatbeständen wird genau damit erreicht.
Der BFH hat sich erstmalig geäußert: (1) Kosten der Lebensführung im Anwendungsbereich der doppelten Haushaltsführung sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. (2) Die finanzielle Beteiligung darf nicht erkennbar unzureichend sein.
Der BFH hat erklärt, soweit sich ein Gebäude in zwei getrennte AfA-Volumen aufteilt – hier: (i) „normale Gebäude-AfA“ gegenüber (ii) „7i-Aufwands-AfA“ – erhöhen nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten eines nachträglichen Pkw-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage de
Der EuGH hat entschieden, dass der Rechnungshinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die europäische/deutsche Vereinfachungsregel im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft sei.
Das FG Münster hat die Erschütterung des Anscheinsbeweises konkretisiert: Eine Erschütterung kann nicht allein dadurch bestehen, dass ein weiteres Betriebsfahrzeug, für das (1) die 1 %-Regelung angewendet wird, für Privatfahrten zur Verfügung steht (erfolglose Erschütterung).
Der BFH hat den begehrten Vorsteuerabzug gewährt. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist ein Gesamtblick auf den (i) Entstehungsgrund und die (ii) Verwendung der bezogenen Eingangsleistung. Dieser Gesamtblickwinkel betrifft insbesondere Reparaturleistungen.