Der BFH hat entschieden, dass der gewerbesteuerrechtliche Kürzungsausschluss auch dann anzuwenden ist, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Dies betrifft sämtliche Mitunternehmervergütungen als Sonderbetriebseinnahme.
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten (i) amtsärztlichen Gutachtens oder einer (ii) ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnlich
Der BFH hat entschieden, dass neben dem tatsächlichen (i) Abfluss, d. h. Zahlung, auch die (ii) Fälligkeit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehn-Tageszeitraums zwingend vorliegen muss. Nur in diesen Fällen ist die Anwendung der wirtschaftlichen Zuordnung, d. h.
Der BFH hatte in seiner jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung Aufwendungen zur Ablösung dinglicher oder schuldrechtlicher Nutzungsrechte als sofort abziehbare Werbungskosten bei Vermietungseinkünften angesehen.
Die Finanzverwaltung hat zur Abzugsfähigkeit der Aufwendung für das häusliche Arbeiten bei mehreren (i) betrieblichen oder (ii) beruflichen Tätigkeiten nebeneinander Stellung genommen.
Der BFH hat den – zeitlich befristeten – Zuwendungsnießbrauch an minder- und volljährige Kinder steuerrechtlich akzeptiert, solange kein missbräuchliches „Hin-und-Her-Vermieten“ stattfindet.
Der BFH hat entschieden, dass als Voraussetzung des Betriebsausgabenabzugs nicht üblicherweise der Betrieb von beherbergten Geschäftsfreunden aufgesucht werden muss, wenn sich das Gästehaus am Betriebssitz befindet.
Der BFH hat einen anderen Gestaltungsweg für steuerrechtlich akzeptabel erachtet: Die zeitlich befristete Übertragung der Vermietungseinkünfte durch unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch ist steuerrechtlich zulässig, wenn dem Zuwendenden (Nießbrauchsbesteller) von der Verlagerung der Einkunftsquel
Der BFH hat den befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder steuerrechtlich anerkannt, wenn die Verlagerung der Vermietungseinkünfte der Erfüllung der Unterhaltspflicht dient oder aus freiwilligen Beweggründen gewährt wird.
Der BFH hat entschieden, dass bei einer Übertragung eines GmbH-Anteil-Anwartschaftsrechts gegen Entgelt, d. h. Schuldübernahmeerklärung, ein Sonderbetriebsgewinn entstehen kann.
Seit Einführung des UmwStG und dessen Buchwert-Einbringung für Personengesellschaften wird die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Betriebsschulden steuerneutral gegen Gewährung von Gesellschaftsrecht, d. h.
Der BFH hat klargestellt, dass die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte voraussetzt, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Objekteigentümer seinem wesentlichen rec
Der BFH hat entschieden, dass ein Sponsoringvertrag einen „atypischen Schuldvertrag“ darstellt, bei dem die einzelnen Leistungspflichten derart miteinander verknüpft sind, dass sie sich rechtlich und wirtschaftlich nicht trennen lassen, sodass auch nur eine teilweise Zuordnung der Pflichten zum T
Der BFH hat in einem weiteren Verfahren die bisherige Rechtsauffassung bestätigt. Ein gewerblich gefärbtes Unternehmen ist nicht ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb.
Die Finanzverwaltung grenzt die ertragsteuerrechtliche Behandlung einer Photovoltaikanlage in einem anderweitigen Betriebsvermögen gegenüber dem isoliert zu beurteilenden Betriebsvermögen eines Photovoltaikanlagenbetriebs ab.
Die Finanzverwaltung erklärt den unterjährigen Wechsel (i) in die Steuerbefreiung (= aus der Steuerpflicht) oder (ii) aus der Steuerbefreiung (= in die Steuerpflicht).
Die Finanzverwaltung erklärt in welchen beispielhaften „Anwendungsfällen“ eine (i) begünstigte gegenüber einer (ii) unbegünstigten Photovoltaikanlage vorliegt. Entscheidend ist dabei die Anzahl der PV-Anlagen, die sich anhand der Anzahl vorhandener Einspeisezähler bestimmen lässt.
Der BFH hat entschieden, dass ein „in der Krise stehengelassenes (Gesellschafter-)Darlehen“ im Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung im Zeitpunkt des Kriseneintritts mit dem bestehenden Teilwert zu bewerten ist.
Der EuGH hat die Rechtsprechung für Forderungsabtretungen hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Wirkungen der (i) Abtretungszahlung(en) und (ii) Umsatzsteuerberichtigungen unionsrechtlich konkretisiert.
Das FG Baden-Württemberg hat beim Austausch eines „funktionsgleichen Pkw“ das Nebeneinander der Vorsteueraufteilung und der Vorsteuerberichtigung im Investitionsjahr angewendet.