Der Anwendungserlass ist für Reisekosten bei Auslandsreisen ab dem 01.01.2024 veröffentlicht worden. In der Pauschbetragstabelle sind Änderungen gegenüber den alten Übersichten durch Fettdruck kenntlich gemacht worden.
Die Finanzverwaltung hat die Definition des Personennahverkehrs aktualisiert: „Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne der Steuerbefreiung
Klarstellende finanzamtliche Anwendungsregeln sind zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern von der OFD Frankfurt veröffentlicht worden, wenn die arbeitgeberseitige Überlassung zur Bewertung eines zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils, beispielsweise mangels Erfüllung des Zusätzlic
Die Finanzverwaltung hat die nationale Rechtsauffassung zur Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. (1) Gegenüber (echten) Endverbrauchern, die keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit tragen, ist die Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ abzulehnen.
Der BFH hat ergänzend entschieden (Rechtsprechungsfortentwicklung), dass sich eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen im Reisegewerbe ergibt, wenn die Aneinanderreihung kurzfristiger Anmietungen als Surrogat einer langfristigen Nutzung solcher Standflächen dem Gesch
Der BFH hat entschieden, dass die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter unzulässig ist.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass eine tatsächliche und endgültige wirtschaftliche Belastung auch gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber – im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs – die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an das Finanzamt aufgrund eines Haftungsbescheides g
Das FG Köln hat in einem Anwendungsurteil entschieden, dass die einmaligen Zahlungen im Rahmen einer konzernrechtlichen Struktur Arbeitslohn und eben kein Trinkgeld darstellen, wenn die Geldzahlung ein (i) Groß-Geldgeschenk darstellt und eine (ii) ergänzende honorierende Anerkennung fehlt.
Das FG Köln hat entschieden, dass das Nutzungsentgelt für eine Parkmöglichkeit essenziell ist und damit unabhängig des Zahlungsgrundes - freiwillig oder verpflichtend - eine Minderung des Nutzungsvorteils ausgelöst wird.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass Sachzuwendungen eines Unternehmens an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, nicht zur Anwendung der 30%igen „37b-Pauschalsteuer“ führt.
Das FG Münster hat ein vertragliches Privatnutzungsverbot negiert und aufgrund des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung eines betrieblichen Pkws eine vGA erkannt und bewertet.
Das BSG hat in drei Verfahren entschieden, dass die jeweiligen konkreten tatsächlichen Umstände der Tätigkeit nach einer Gesamtabwägung über das Vorliegen von Beschäftigung die Sozialversicherungspflicht bestimmt hat.
Das FG Hamburg hat erstmals entschieden, dass Leistungen eines Fitnessstudios während der Schließzeit (Lockdown) keinen Leistungsaustausch gegen Entgelt abbildet, wenn das Fitnessstudio keine Ersatzleistungen anbietet. Der Charakter einer Anzahlung kann vorliegen.
Der BFH hat entschieden, dass ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister der Widerspruch gegen eine Gutschrift gegenüber dem übernehmenden Rechtsträger erfolgen muss.
Der BFH hat entschieden, dass ein Vorsteuerabzug auch dann ausgeschlossen aufgrund eines Leistungsbezugs während der Durchschnittssatzbesteuerung ist, wenn die Eingangsleistung für Umsätze im Folgejahr verwendet wird, in dem diese Tätigkeit der Regelbesteuerung unterliegt (Vorsteuerabzugsve
Der BFH hat eine Rechtsprechungspräzision veröffentlicht: Auch beim EUSt-Vorsteuerabzugsrecht ist es erforderlich, dass neben der (i) Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand auch die (ii) Einfuhrkosten in die Kostenelemente des auszuführenden Ausgangsumsatzes einfließen, sodass ein direk
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag ein Bestandteil des Gewerbeertrages im Anwendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung sein können.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass eine Vorab-Entnahme der Finanzierungsschulden kein Entgelt für die Übertragung des Wirtschaftsguts darstellt. Es erfolgt eine Buchwert-Einzelwirtschaftsgutübertragung.