Jetzt hat der BFH den Begriff der „Beteiligung“ bei der Berechnung der „8b-Beteiligungsschwelle“ für sog. Streubesitzdividenden (10 %) insoweit definiert, dass das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen entscheidend ist.
Die Finanzverwaltung hat die finanzamtlichen Anwendungsregeln veröffentlicht. Dabei setzt die Neuregelung auf den bisherigen Begriffsverständnissen auf ; erklärt werden: (i) Arbeitszimmer, (i) Homeoffice-Pauschale, (iii) Jahrespauschale und (iv) Tagespauschale.
Der BFH hat entschieden, dass die Finanzierungsvermittlung eine von der Grundstücksvermittlung (i) abgrenzbare und damit (ii) eigenständige sonstige Leistung sein kann. Das Belegenheitsprinzip ist nicht anzuwenden.
Der BFH hat erstmals die Auswirkungen der sog. „Mütterrente“ hinsichtlich einer Anpassung des sog. Rentenfreibetrags entschieden. Eine Anpassung des Rentenfreibetrags ist, ohne zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen, vorzunehmen.
Das FG Baden-Württemberg hat den „Gewinn“ für einen „7g-Investitionsabzugsbetrag“ anders definiert: Als „Gewinn“ ist der Steuerbilanzgewinn zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen findet nicht statt.
Der BFH hat erklärt, dass eine kurze Gewinnphase nach Gründung auch ohne tatsächliche Gewinnausschüttungen aber mit Wertsteigerung in den GmbH-Anteilen ausreichend ist für die Erfüllung der (positiven) Einkünfteerzielungsabsicht. Dieses ist im Zeitpunkt der Bürgschaftshingabe zu beurteilen.
Der BFH hat entschieden, dass die erforderliche Prüfung bei den Einkünften aus „17ner-Beteiligungen“ auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an dieser Kapitalgesellschaft zu beziehen ist. Eingezahltes Agio (sog.
Der BFH hat erstmalig zu den Regeln der (1) „Inanspruchnahme“ und zu (2) „Rechnungsinhalten“, (3) „Bankkonteneinzahlung“ und (4) „wirtschaftliche Belastung“ bei (i) haushaltsnahen Dienstleistungen und (ii) haushaltsnahen Handwerkerleistungen Stellung genommen.
Der BFH hat die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen auch dann bestätigt, wenn eine (a) unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten oder eine (b) Verpflichtungszusage gegenüber einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen vereinbart worden ist.
Der BFH hat entschieden, dass vor Einführung der Steuergesetzänderung ab dem Vz. 2024 ausländische Zinserträge dem Abgeltungssteuersatz beim Darlehensgeber ausnahmslos unterliegen, wenn eine mindestens 10%ige Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gegeben ist.
Der BFH hat eine Rechtsprechungsänderung veröffentlicht: Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind.
Der BFH hat entschieden, dass das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung bzw. Einbringung immer beachtens- und anwendungspflichtig ist.
Der BFH hat klargestellt, dass die wirtschaftliche Eingliederung nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen kann, sondern auch mittelbar gegeben sein kann: beispielsweise könnte sie auch auf der Verflechtung zwischen Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaft
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung abzulehnen ist, wenn eine Komplementär-GmbH ohne Vermögensbeteiligung an einer grundbesitzenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist und dabei eine Haftungsvergütung erhält.
Die Energiepreispauschale wurde – in der Regel – im September 2022 umgesetzt. Es ist zu unterscheiden zwischen: (1) Die 300 €-Energiepreispauschale für Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber unter Lohnsteuerabzug ohne Sozialabgaben ausbezahlt wird.