Die OFD Frankfurt/M. hat ergänzend veröffentlicht, dass es sich bei der sog. einjährigen Nutzungsdauer für Computersoftware lediglich um einen Anhaltspunkt handele, von welchem in Einzelfällen abgewichen werden könne.
Der BFH hat entschieden, dass beim Tod des Vorbehaltsnießbrauchers sein dann weiterhin bestehender gewerblicher Verpachtungsbetrieb auf den Erwerber (Erben) – zu Buchwerten – übergeht. Eine zuvor vom Verstorbenen abgegebene Aufgabeerklärung verhindert die Buchwertübertragung.
Der IV. BFH-Senat hat klargestellt, dass eine unentgeltliche Betriebsübertragung gegen (anzuerkennende) private Versorgungleistungen einhergeht mit der Buchwertfortführung des übertragenden Betriebs.
Der Steuergesetzgeber führt eine spezielle Korrekturnorm ein: „Eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids über die Hauptveranlagung findet auch zur Beseitigung eines Fehlers statt, wenn der Fehler der Finanzbehörde bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Hauptveranlagung bekannt wird.“
Das FG Düsseldorf hat sich der BFH-Rechtsprechung angeschlossen, wonach der Vorsteuerabzug aus den Kantinenzuschüssen zu versagen ist, da der Unternehmer die empfangenen Leistungen unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe und damit für außerunternehmerische Zwecke verwendet hat.
Die Finanzverwaltung hat ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Erläutert wird, wie die verschiedenen Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen zu digitalisieren sind.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachlaufende Beteiligungsaufwendungen, die als nachträgliche Werbungskosten dem Teilabzugsverbot unterliegen, auch dann abziehbar sind, wenn der Anteilseigner die Beteiligung im ersten Antragsjahr veräußert und in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen a
Das FG Düsseldorf hat vier wichtige Ergänzungen entschieden. (1) Eine E-Mail eines Steuerpflichtigen an den leistungsausführenden Handwerker stellt keine Rechnung dar. (2) In einem späteren Jahr erstellte Rechnungen können fehlende Rechnungen in Vorjahren bzw.
Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass das Mitteilungsverfahren zur Verfügung steht. Nutzer von elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen somit die gesetzlich angeordnete Mitteilungsverpflichtung erfüllen.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zugeflossen sind.
Das FG Baden-Württemberg hat ergänzende Anwendungsregeln für die Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht beim Gewerbebetrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus veröffentlicht.
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers auch im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen können, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der früheren Betriebsführung (unzweifelhaft) stehen.
Jetzt hat das FG Düsseldorf entschieden, dass für das Vorliegen von anschaffungsnahen Herstellungskosten keine Abhängigkeit besteht (a) von der Werthaltigkeit der abgerechneten und tatsächlich bezahlten Handwerkerleistungen oder (b) von der zivilrechtlichen Richtigkeit der einzelnen Rechnungsposi
Der BFH hat die Anwendungsregel konkretisiert. (1) Im Auftrag einer jPdöR tätig zu sein, bedeutet, aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen als Vertreter, beispielsweise im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft, für eine jPdöR aufzutreten.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur vGA konkretisiert. Der Ansatz einer verhinderten Vermögensmehrung hat in dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem der Vermögensvorteil, der zu erzielen unterlassen wurde, hätte bilanziert werden müssen.
Der BFH hat die Rückstellungspassivierungspflicht bestätigt: Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit – von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit –, die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie der Vol
Das Niedersächsische FG hat die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH angewendet, indem es die Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires als Privataufwendungen einstufte. Ein Betriebsausgabenabzug wird wegen der fehlenden Trennbarkeit zum Privatleben abgelehnt.
Das Hessische FG hat in einem Anwendungsurteil die durch die BFH-Rechtsprechung entwickelten Regeln zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten besonderer Betriebsausgaben angewendet.
Das FG Rheinland-Pfalz hat den Begriff der „ersten Betriebsstätte“ definiert und dabei eine abweichende Auffassung gegenüber dem finanzamtlichen BMF-Schreiben veröffentlicht.