Für den elterlichen Sonderausgabenabzug muss bei diesem die Angabe der erteilten Identifikationsnummer des Kindes in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen (Abzugsberechtigten) angegeben werden.
Die Energiepreispauschale der Rentner wird als vollsteuerpflichtige Einnahme der Renteneinkünfte – ohne (i) Kohortenbesteuerung und ohne (ii) Ertragsanteilsbesteuerung – mit dem individuellen Steuersatz erfasst.
Die erweiterte Verlustverrechnung ist bis Ende 2023 verlängern worden: Für 2022 und 2023 ist der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag bei (i) Einzelveranlagung auf 10 Mio. € bzw. bei (ii) Zusammenveranlagung auf 20 Mio. € angehoben worden.
Der Steuergesetzgeber führt eine (Einkommen-)Steuerbefreiung ein für: „… die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage“ auf bestimmte begünstigte Objekte, wenn die Photovoltaikanlage gesetzlich bestimmte Anlagekapazitäten einhält.
Der Anteil der Rente wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der aufgrund des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach den SGB VI geleistet wird, steuerfrei gestellt.
Die Finanzverwaltung hat die Anwendungsschreiben zur Beantwortung von Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen (IAB) an die ergangene BFH-Rechtsprechung aktualisiert. Ergänzend wurden die gesetzlichen Regelungen des JStG 2020 inhaltlich eingearbeitet.
Der X. BFH-Senat und der VIII. BFH-Senat kamen zu dem gemeinsamen Ergebnis, dass neben dem Abflussstichtag auch das Fälligkeitserfordernis in der sog. kurzen Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres – sog. Zehn-Tageszeitraum – liegen müssen.
Die Finanzverwaltung hat die finanzamtlichen Anwendungsregeln der Ausnahmen zum Ausschließlichkeitsgebot in Form der – Stromlieferung und Mitvermietungsfälle – veröffentlicht.
Die Übernahme von Telekommunikationskosten als steuerfreies Werkzeuggeld ist finanzamtlich abgelehnt; pauschale Kostenübernahme und arbeitgeberseitige Kostenerstattungen müssen geprüft werden, ob lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert in verschiedensten Anwendungsfällen die Verlustabzugsfähigkeit aus einer Übungsleitertätigkeit und bietet dabei sogar ein Auswahlwahlrecht bei mehreren nebeneinander ausgeübten Übungsleitertätigkeiten an.
Die Finanzverwaltung erlaubt einen Methodenwechsel bei der Pkw-Lohnversteuerung auch nach Ablauf des Kalenderjahres vor Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung.
ESwird ein umfassender Datenaustausch zwischen den Unternehmen der (i) privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der (ii) Finanzverwaltung und den (iii) Arbeitgebern eingeführt.