Das sächsische FG ist der Auffassung, dass verfahrensrechtliche Fristverschiebungen sowohl für den (i) Zahlungszeitpunkt als auch für die (ii) Fälligkeit bedeutungslos sind.
Nach heftigst umkämpfter Steuergesetzänderung hat nunmehr die Finanzverwaltung ein bundeseinheitliches Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Abgrenzung zwischen (1) Geldleistung und (2) Sachbezug – auch unter Einhaltung notwendiger Kriterien des Zah-lungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) –
Die Finanzverwaltung wird sowohl die steuerfreie Aufwandsentschädigung als auch den steuerfreien Betrag für gelegentliche monatliche Tätigkeiten anheben.
Das LfSt Bayern ist der Auffassung, dass hinsichtlich des sog. „jungen Verwaltungsvermögens“ insbesondere bei jungen Finanzmitteln stets zwischen dem Bereich des (i) Gesamthandsvermögens gegenüber des (ii) Sonderbetriebsvermögens zu unterscheiden ist.
Zwingende Gründe für die Aufgabe der Selbstnutzung eines erbschaftsteuerfrei erworbenen Familienheims liegen dann nicht vor, wenn das FühreneinesHaushalts in der Wohnung noch möglich gewesen wäre.
Wird bei einem vorsteuerabzugsfähigen erworbenen Gegenstand dessen Nutzung (i) verhindert oder (ii) reduziert oder (iii) eingestellt, können sich daraus Vorsteuerberichtigungsbeträge, d. h. Rückzahlungen des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt ergeben.
Eine monatlich stark schwankende Vergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer stellt – ohne vorherige schriftliche Vereinbarung – eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar.
Durch das neuerliche Update der FAQ „Überbrückungshilfe III“ sind förderfähige Kosten der „Digitalisierung“ nochmals in der Anwendung erweitert worden.
Jüngst hat das BMF ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem geregelt ist, dass die Nutzungsdauer für bestimmte qualifizierte „digitale“ Wirtschaftsgüter mit einer Dauer von einem Jahr geschätzt wird.
Das IDW hat seine Auffassung zur Anwendung der Sonderabschreibung für begünstigte „digitale“ Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz und deren weitere Auswirkungen veröffentlicht.
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hatte es bereits angekündigt, dass die Anwendungsregeln und -auslegungen hinsichtlich der sog. „Geldkarten-Verschärfung“ – hier: Kriterienerfüllung des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG - bei der sog. Gutscheinregelung im Anwendungsbereich der (1) sog.
Die Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos muss sich an marktüblichen Avalprovisionen, die derzeitig zwischen 0,5 % bis 2,5 % der Haftungssumme liegen, orientieren.
Das Landesamt für Steuern in Bayern stellt klar, dass eine Buchwert-Übertragung eines (i) Betriebs oder (ii) Teilbetriebs auch gegeben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf eine Mitunternehmerschaft übertragen werden.
Das Bundessozialgericht hat seine Entscheidung zur Frage der Sozialversicherungspflicht bezüglich der Nettolohnumwandlung „klassisches Arbeitsentgelt in Tankgutschein und Werbeeinnahme“ veröffentlicht (BSG 24.02.2021, Pressemitteilung Nr.
Ist bei einer neugegründeten Vorratsgesellschaft am Übertragungsstichtag noch kein Wirtschaftsjahr beendet, beginnt der für die Ermittlung der durchschnittlichen Lohnsumme maßgebliche Zeitraum erst in dem Zeitpunkt, in dem die Vorratsgesellschaft selbst zu einer Gesellschaft mit einer
Werden private und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies dann auch der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten über eine Internetplattform
Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus „sonstigem freien Vermögen“ vorsieht, löst selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot aus, wenn der Schu